Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. allgemeines, geltungsbereich:
die folgenden allgemeinen geschäftsbedingungen (agb) regeln das vertragsverhältnis zwischen Schildersysteme gmbh und den kunden unternehmer, die über das internetangebot von Schildersystem gmbh bestellen. die agb betreffen die nutzung der website www.schild.eu sowie alle zu dieser domain gehörenden subdomains. maßgeblich ist jeweils die zum zeitpunkt des vertragsschlusses gültige fassung. die Vertragssprache ist deutsch.
2. vertragsschluss
(1) die angebote von Schildersysteme gmbh im internet stellen eine unverbindliche aufforderung an den käufer dar, schildersysteme waren zu bestellen.
(2) durch die bestellung des gewünschten kaufgegenstands im internet gibt der käufer ein verbindliches angebot auf abschluss eines kaufvertrages ab.
(3) dieses kaufangebot wird aber nicht automatisch mit der ersten bestätigungsmail (eingangsbestätigung oder zugangsbestätigung) sondern erst manuell durch eine zweite mail auftragsbestätigung oder auslieferung der ware binnen kurzer zeit angenommen.
3. Versandkosten
die leiferung erfolg nur innerhalb Österreichs und Deutschland mit Paketdienst. die lieferzeit beträgt, ca. 2-3 werktage (standard) sofern nicht auf produktseite anders angegebn ist.
4. Preise
die auf den produktseiten genannten preise enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer von 20% und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. Porto und Verpackung.
5. käuferinformationen zur Zahlung
zur bezahlung der waren stehen dem kunden folgende optionen zur verfügung
-vorkasse
-nachname
bei auswahl der zahlungsart vorauskasse nennen wir ihnen unsere bankverbindung in der auftragsbestätigung. der rechnungsbetrag ist binnen 5 tagen auf unser Konto zu überweisen.
6. Eigentumsvorbehalt
der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen bezahlung eigentum von Schildersysteme gmbh. vor eigentumsübertragung ist ein verpfändung, sicherungsübereignung, verarbeitung oder umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Schildersysteme gmbh nicht zulässig.
7. sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen nach Ihren Angaben sind schriftlich zu bestellen. die Einhaltung etwaiger vorschriften wird von uns nicht geprüft. berechnet wird die gelieferte menge. bei sonderanfertigungen bleibt es uns vorbehalten, korrekturabzüge zur kontrolle und auftragsfreigabe vorzulegen. haben wir nach zeichnungen, modellen des kunden zu liefern, so sichert dieser zu, dass schutzrechte dritter hierdurch nicht verletzt werden. wenn unseren angeboten zeichnungen, datenträger oder ähnliches beiligens, behalten wird uns sämtliche eigentums- und urheberrechte ausdrücklich vor. die von uns zur herstellung der sonderanfertigung eingesetzten filme, schablonen, stanzwerkzeuge und digitalisierungen bleiben, auch wenn ihnen der einsatz gesondert berechnet wurde, unser eigentum und werden nicht an sie ausgeliefert. es besteht für uns keinerlei verpflichtung, filme und digitalisierungen länger als 6 monate aufzubewahren.
8. Gewährleistung
die gewährleistung für verbraucher erfolgt nach den gsetzlichen bestimmungen.
für unternehmer beträgt die gewährleistungsfrist 1 jahr ab ablieferung der ware. diese einjährige gewährleistungsfrist gilt nicht für schadenersatzansprüche.
die gewährleistung richtet sich ansonsten nach den gesetzlichen vorschriften.
9. haftungsbeschränkung
für andere als durch verletzung von leben, körper und gesundheit entstehende schäden haftet schildersysteme gmbh nur, soweit diese schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem handeln oder auf schuldhafter verletzung einer wesentlichen vertragspflicht durch schildersysteme gmbh oder deren erfüllungsgehilfen beruhen. vertragswesentlich ist eine pflicht, deren erfüllung die ordungsgemäße durchführung des vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren einhaltung der käufer regelmäßig vertrauen darf. eine darüber hinausgehende haftung auf schadenersatz ist ausgeschlossen. ansprüche aus einer von schildersysteme gmbh gegebenen garantie für die beschaffenheit des kaufgegenstands und dem produkthaftungsgesetzt bleiben hiervon unberührt.
10. Rechtswahl
alle streitigkeiten aus diesem rechtsverhältnis unterliegen dem österreichischen Recht. bei verbrauchern gilt diese rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte schutz durch zwingende bestimmungen des rechts des staates, in dem der verbraucher seinen gewöhnlichen aufenthalt hat, entzogen wird. die geltung von un-kaufrecht ist ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand
Bezirksgericht Oberndorf bei Salzburg oder landesgericht Salzburg
